Bundesjugendspiele Rechner

Ablauf & Organisation

Entschuldigung für die Bundesjugendspiele: was hineingehört

Wenn ein Kind am Wettkampftag fehlt oder nicht mitmachen kann, will die Schule das schriftlich wissen. Ein kurzes Schreiben reicht meist, entscheidend sind die richtigen Angaben.

Wann eine Entschuldigung gebraucht wird

Die Bundesjugendspiele sind Teil des Schulsports und damit eine schulische Veranstaltung. Fehlt ein Kind an diesem Tag oder kann es aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen, gilt dasselbe wie an anderen Schultagen: Die Schule braucht eine schriftliche Mitteilung der Eltern.

Typische Anlässe sind ein akuter Infekt, eine Verletzung wie ein verstauchter Knöchel oder ein Termin, der sich nicht verschieben ließ. Bei kurzfristigen Fällen genügt in der Regel das Schreiben der Eltern. Zieht sich eine Einschränkung über mehrere Tage oder Wochen, wird meist zusätzlich ein ärztliches Attest verlangt. Was dabei gilt, steht im Beitrag Befreiung: Attest und Regeln.

Was in das Schreiben gehört

Eine Entschuldigung muss weder lang noch förmlich sein. Wichtig ist, dass die Schule alles findet, was sie für die Dokumentation braucht:

Der Grund darf knapp bleiben. Formulierungen wie "aus gesundheitlichen Gründen" oder "wegen einer Verletzung am Fuß" reichen aus. Eine Diagnose gehört nicht in die Entschuldigung, dafür ist gegebenenfalls das Attest da.

So kann der Aufbau aussehen

Ein bewährter Aufbau in vier Zeilen: Anrede an die Klassen- oder Sportlehrkraft, ein Satz zum Kind und zum Tag, ein Satz zum Grund, dann Gruß und Unterschrift. Zum Beispiel: "Sehr geehrte Frau Muster, meine Tochter Lena aus der Klasse 6b kann am Donnerstag, den 14. Mai, nicht an den Bundesjugendspielen teilnehmen. Sie hat sich beim Sport den Knöchel verletzt. Mit freundlichen Grüßen".

Geben Sie das Schreiben möglichst früh mit, am besten am Tag zuvor. Ist die Erkrankung erst am Morgen aufgetreten, informieren viele Schulen sich telefonisch und lassen die Entschuldigung nachreichen.

Dieser Text ist eine sachliche Orientierung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Regelungen Ihrer Schule und des zuständigen Kultusministeriums, dort ist auch geregelt, in welcher Frist eine Entschuldigung vorliegen muss.

Wenn nur einzelne Übungen ausfallen

Nicht jede Einschränkung führt zum kompletten Fehlen. Wer nicht sprinten, aber werfen kann, nimmt oft an den möglichen Disziplinen teil. Vermerken Sie in diesem Fall im Schreiben, was geht und was nicht, damit die Lehrkraft am Wettkampftag planen kann.

Im Format Wettkampf zählen die drei besten Bereiche aus Sprint, Sprung, Wurf und Ausdauer. Eine ausgelassene Übung fällt dadurch nicht zwingend stark ins Gewicht, solange drei Bereiche zusammenkommen. Wie sich einzelne Ergebnisse auf die Gesamtpunktzahl auswirken, können Sie vorher mit dem Bundesjugendspiele Rechner durchspielen. Den Ablauf des Tages beschreibt der Beitrag Ablauf der Bundesjugendspiele.

Fehlt das Kind ganz, fragen Sie nach einem Nachholtermin. Ob es einen gibt, entscheidet die Schule.

Häufige Fragen

Was muss in einer Entschuldigung für die Bundesjugendspiele stehen?

Name und Klasse des Kindes, das Datum des Tages, der Anlass, ein kurzer Grund sowie Datum und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Braucht man zusätzlich ein Attest?

Bei kurzer Erkrankung reicht meist das Schreiben der Eltern. Für längere Einschränkungen verlangen Schulen in der Regel ein ärztliches Attest.

Muss der genaue Grund genannt werden?

Nein. Eine kurze Angabe wie aus gesundheitlichen Gründen genügt üblicherweise. Eine Diagnose gehört nicht in die Entschuldigung.

Kann ein Kind trotz Entschuldigung an einzelnen Übungen teilnehmen?

Ja, das ist oft möglich. Vermerken Sie im Schreiben, was geht und was nicht, und sprechen Sie es mit der Sportlehrkraft ab.